mit einem Pensum von 80% erwerbstätig sei (vgl. Erw. 6). In der Folge sei daher pro Jahr für die Fahrtkosten ein Betrag v on Fr. 1'899.-- für ein Streckenabonnement E.________-D.________ zu berücksichtigen (vgl. Erw. 9 bis 11). Ferner gewähre sie gestützt auf die für September und Oktober 2018 ausgewiesenen Arbeitsschichten einen Abzug für auswärtige Verpflegung von Fr. 1'920.-- (Erw.