C. Dagegen erhob A.________ am 24. September 2018, am 27. September 2018 sowie am 28. September 2018 Einsprache mit den Anträgen, es seien die Berufsauslagen sowie die Sozialversicherungsabzüge und mithin die Ergänzungsleistungen zu erhöhen (vgl. Vi-act. 102, 107, 108). D. Mit Einspracheentscheid (Nr. 1169/18) vom 4. Dezember 2018 hiess die Ausgleichskasse Schwyz die Einsprache teilweise gut und erhöhte den Anspruch auf Ergänzungsleistungen per 1. September 2018 auf Fr. 515.-- (Vi-act. 119).