Unter Berücksichtigung der (anteiligen) Anlagekosten für das 3-Familienhaus von Fr. 531'991.-- würde der effektiv erzielte Grundstückgewinn besteuert (= relevanter Verkaufserlös abzüglich Summe aus Erwerbspreis und wertvermehrenden Aufwendungen). Die Verminderung der anrechenbaren Anlagekosten gemäss Mehrheitsmeinung führt zu einer Besteuerung eines hypothetischen Gewinns. Dies kann nicht dem Willen des Gesetzgebers entsprechen, so wie er sich im Wortlaut des Steuergesetzes ausdrückt.