17 raumplanerisch oder ökologisch bessere Vorgehensweise qualifiziert würde. Einerseits liegt es weder am Gericht noch an der Steuerrechtsanwendung ein solches Werturteil zu fällen, andererseits lässt das Gesetz keinerlei Wertung in Abweichung vom Wortlaut des Gesetzes und der Besteuerung des Grundstückgewinns gemäss Steuergesetz zu. Das Steuergesetz besteuert wertneutral den erzielten Grundstückgewinn.