Für eine Erweiterung der im Gesetz vorgegebenen Steuerpflicht auf dem Grundstückgewinn fehlt die gesetzliche Grundlage. Es fehlt auch eine gesetzliche Grundlage, die Wertvermehrung eines Grundstücks durch Abriss und Neubau gegenüber Erweiterungen bestehender Bauten auf dem Grundstück anders zu behandeln, z.B. weil die Erweiterung bestehender Bauten als