Die Anlagekosten des im Jahr 1983 erstellten 3-Familienhauses betragen Fr. 531'991.--. Es ist unbestritten, dass es sich dabei um Ausgaben gehandelt hatte, die eine Werterhöhung des Grundstücks bewirkt hatten, also Aufwendungen innerhalb der Besitzesdauer, die nicht bereits steuerlich abgezogen worden sind und die nicht von einem Dritten wie einer Versicherung geleistet worden waren. Sie fallen somit unter den Wortlaut und Wortsinn von § 116 StG/SZ als anrechenbare Aufwendungen, genauso wie die Kosten im Zusammenhang mit der Erstellung der neuen Baute.