dafür gemachten Aufwendungen angerechnet werden können. Dieser Entscheid erging noch unter dem alten Schwyzer Steuergesetz vom 28. Oktober 1958 (aStG/SZ) und insbesondere vor Einführung des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG) und Inkrafttreten des totalrevidierten neuen Steuergesetzes vom 9. Februar 2000 (StG/SZ) am 1. Januar 2001.