1.3 Streitig und zu prüfen ist vorliegend die Fragestellung, ob die früheren wertvermehrenden Aufwendungen für das nicht mehr vorhandene bzw. abgebrochene 3-Familienhaus ebenfalls als "Anlagekosten" gemäss § 113 Abs. 1 StG/SZ bei der Ermittlung des steuerbaren Grundstückgewinns aus der Veräusserung der Stockwerkeinheiten des auf dem Grundstück (GB 01) neu erstellten Mehrfamilienhauses (anteilig) in Abzug gebracht werden können oder nicht. Davon zu unterscheiden und hier nicht zu prüfen ist die Frage, ob die Kosten für den Gebäudeabbruch als wertvermehrend angerechnet werden können.