E. Die Vorinstanz beantragt mit Vernehmlassung vom 25. Januar 2019 Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolge zu Lasten der Beschwerdeführerin. Die Beschwerdeführerin lässt mit Schreiben vom 7. Februar 2019 abschliessend Stellung nehmen. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: