B.b. Mit Veranlagungsverfügung vom 17. November 2015 veranlagte die KSTV/VdBSt den Steuerpflichtigen für das Steuerjahr 2012 bei den Kantonssteuern mit einem steuerbaren und satzbestimmenden Einkommen von Fr. 150'500.-- sowie mit einem steuerbaren Vermögen von Fr. 2'476'000.-- und bei der direkten Bundessteuer mit einem steuerbaren und satzbestimmenden Einkommen von Fr. 160'800.--.