– Geschäft per 31.12.2012], 152 [Zusammenstellung Liegenschaftsdaten per 31.12.2012] u. 241 ff. [Arbeitsmappe NP SE]). Seiter wurden durch den Steuerpflichtigen keine Liegenschaften mehr verkauft (vgl. Bf-act. 9 [Beilage zu STE 2016]) A.c. Mit Schreiben vom 18. Oktober 2013 (als Nachtrag zur Steuererklärung 2012) stellte A.________ bei der kantonalen Steuerverwaltung/Verwaltung für die direkte Bundessteuer (KSTV/VdBSt) den Antrag, er sei per 1. Januar 2012 aus der Qualifikation als Liegenschaftenhändler zu entlassen. Dem Schreiben beige-