Sendungsverlauf zur R-Sendung ________). Mit Schreiben vom 17. September 2018 hat die Vorinstanz die Verfügung vom 27. August 2018 per A-Post erneut zugestellt (vgl. Vi-act. 18). Mithin gilt die Verfügung vom 27. August 2018 als am 5. September 2018 zugestellt (vgl. Erw. 2.5). 4.2 Es ist somit erstellt, dass die vorliegend strittige Verfügung vom 27. August 2018 am Mittwoch, 5. September 2018, als eröffnet zu gelten hat. Am Tag nach der Eröffnung, am Donnerstag, 6. September 2018, begann die 30-tägige Beschwerdefrist zu laufen an und endete mithin am Freitag, 5. Oktober 2018. Daran vermag die fälschlicherweise angenommene Auffassung der Ehefrau des Be-