5 wahrung erforderlichen Inhalt der Postsendung. Eine Umkehr der Beweislast greift lediglich Platz, wenn die Partei den Beweis der Rechtzeitigkeit aus Gründen nicht erbringen kann, die von der Behörde zu verantworten sind (EVG Urteil C.285/2003 Erw. 4.2 mit Hinweis auf BGE 92 I 257 Erw.