E. Nach Einreichung zahlreicher Unterlagen seitens B.________, berechnete die Ausgleichskasse - infolge Änderung der Heimtaxe für A.________ ab dem 1. Januar 2018 - die Ergänzungsleistungen ab dem 1. Januar 2018 bis 31. Mai 2018 neu (vgl. Vi-act. 11). Dies ergab eine Nachzahlung der Ergänzungsleistungen für die Zeit vom 1. Januar 2018 bis 31. Mai 2018 von Fr. 484.--. Dieser Betrag wurde mit der EL-Rückforderung von Fr. 6'787.-- verrechnet, sodass ein EL- Rückforderungsbetrag von Fr. 6'303.-- verblieb (vgl. Vi-act. 12ff).