D. In der Folge verfügte die Ausgleichskasse am 18. Juni 2018 die Einstellung der Ergänzungsleistungen ab dem 1. Juni 2018 sowie die Rückforderung der vom 1. Juni 2018 bis 30. Juni 2018 zuviel ausbezahlten Ergänzungsleistungen im Betrag von Fr. 6'597.-- zuzüglich Fr. 190.-- (vgl. Vi-act. 2).