Selbst wenn er - wie er dies als Absicht kundtut - spätestens zur Pensionierung nach Deutschland zurückkehren würde und sich dort neu versichern müsste, so vermag dies für die doch noch lange Aufenthaltsdauer in der Schweiz (rund 15 Jahre bis zur Pensionierung) eine bewusst schlechtere Versicherungsleistung im Pflegefall nicht zu rechtfertigen. Dass eine Versicherung seine gesundheitlichen Risiken (Prostata) in der Schweiz nicht oder nur zu nicht tragbaren Konditionen möglich sein solle, wird nicht weiter belegt. Allfällige Mehrkosten könnten mit einer Verschlechterung des Versicherungsschutzes ohnehin nicht gleichgesetzt