Das Pflegegeld gemäss Nr. 2.1 des Tarifs PV beträgt pro Monat maximal 901 € (bei Pflegegrad 5). Und gemäss § 4 Abs. 5 Bedingungen MB/PPV 2017 kann der Versicherte in gewissen Fällen ein anteiliges Pflegegeld beanspruchen, wenn er Aufwendungsersatz bei häuslicher Pflege nur teilweise in Anspruch nimmt. Auf die übrigen Leistungen hat der Beschwerdeführer in der Schweiz - selbst bei Bestehen einer Vereinbarung gemäss § 15 Abs. 3 Bedingungen MB/PPV 2017 - keinen Anspruch. Namentlich ist nicht ersichtlich, dass der private Pflegepflichtversicherer auch für Leistungen der Langzeitpflege in der Schweiz aufkommen würde.