Gemäss § 5 Abs. 1 lit. a Bedingungen MB/PPV 2017 besteht keine Leistungspflicht, solange sich der Versicherte im Ausland aufhält. Jedoch ruht bei einem Aufenthalt (u.a.) in der Schweiz der Anspruch auf Pflegegeld gemäss § 4 Abs. 2 Bedingungen MB/PPV 2017 oder ein anteiliges Pflegegeld nach § 4 Abs. 5 Bedingungen MB/PPV 2017 nicht. Gemäss § 4 Abs. 2 Bedingungen MB/PPV 2017 können Versicherte der Pflegegrade 2 bis 5 anstelle von Aufwendungsersatz für häusliche Pflegehilfe unter bestimmten Bedingungen ein Pflegegeld gemäss Nr. 2.1 des Tarifs PV beantragen. Das Pflegegeld gemäss Nr. 2.1 des Tarifs PV beträgt pro Monat maximal 901 € (bei Pflegegrad 5).