5 Schweiz verlangt werde. Aber die von ihm verlangte unterschriftliche Bestätigung durch den Versicherer könne dieser nachvollziehbarerweise nicht erbringen, da er sich nicht den gesetzlichen Regelungen der Schweiz unterwerfen könne. Mit Verweis auf seine gesundheitliche Situation hält der Beschwerdeführer sodann fest, er stehe seit drei Jahren in regelmässiger ärztlicher Beobachtung; es sei mit einer Prostata-Entfernung innerhalb der nächsten drei bis vier Jahre zu rechnen. Er müsse dies dem schweizerischen Krankenversicherer offenlegen.