C. Gegen diese Verfügung reichte A.________ am 27. September 2018 Einsprache ein (Vi-act. 5). Mit Entscheid Nr. 1173/18 vom 29. Oktober 2018 wies die Ausgleichskasse Schwyz die Einsprache ab und verpflichtete A.________, ihr innert 10 Tagen nach Rechtskraft des Entscheids einen aktuellen Nachweis über den Abschluss einer Krankenversicherung gemäss KVG bei einer Schweizer Krankenkasse beizubringen (Vi-act. 7). D. Gegen diesen Einspracheentscheid vom 29. Oktober 2018 reicht A.________ am 24. November 2018 (Postaufgabe) beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz fristgerecht Beschwerde ein mit den Anträgen: Ich beantrage,