3.5.3 Im angefochtenen Einspracheentscheid vom 19. September 2017 wird der mit Verfügung vom 17. März 2017 berechnete Rückforderungsbetrag von Fr. 9'447.75 bestätigt. Dieser Betrag ist aufgrund des korrigierten Durchschnittslohnes des Nebenverdienstes sowie der teilweisen Verwirkung ohnehin neu zu berechnen.