6 S. 22 Ziff. 9). In der entsprechenden Aufstellung (Anhang zum Einspracheentscheid) berechnet sie dies als Summe der Grundlöhne inkl. Ferienentschädigung plus 13. Monatslohn, mithin als Summe der Bruttolöhne, geteilt durch 6. Dabei wird jedoch der Grundlohn im Monat Juni falsch berechnet (Fr. 2'027.40 anstelle von Fr. 2'117.30). Der massgebliche Durchschnittslohn beträgt somit richtigerweise Fr. 2'671.30 (Fr. 16'027.75 / 6).