3.3.2 Vor Eintritt der Arbeitslosigkeit ging der Beschwerdeführer in einem Vollzeitpensum mit 42.5h/Wo seinem Haupterwerb nach. Seit Januar 2013 erzielte er zusätzlich einen Nebenverdienst als Mitarbeiter in einem Tankstellenshop. In diesen sechs Monaten vor Eintritt der Arbeitslosigkeit (per 1.7.2013) arbeitete er zwischen 79.52 und 111.98 Stunden pro Monat im Tankstellenshop, im Durchschnitt 96 Stunden. Er erzielte dabei einen Brutto-Nebenverdienst zwischen Fr. 2'212.20 und Fr. 3'115.45, im Durchschnitt Fr. 2'671.30 (vgl. Salärabrechnungen Bf-act. 16; vgl. auch nachfolgend Erw.