Weiter wurde ausgeführt: "Strittig und zu prüfen ist, ob die Kasse die Kontrollperioden Juli 2013 bis Oktober 2014 zu Recht in Revision gezogen und korrigiert hat und ob die Rückforderung von CHF 12'632.10 somit rechtens ist" (Wiedererwägungsentscheid vom 20. März 2017, Vi-act. 26 S. 99). Mithin ging die Kasse davon aus, die Rückforderung erfolge aufgrund einer prozessualen Revision. Dass deren Voraussetzungen erfüllt sind, begründet sie indes nicht weiter.