2.3 Nachdem die Arbeitslosenkasse gegen den Beschwerdeführer wegen Nichtdeklaration diverser Verdienste am 5. Mai 2015 Strafanzeige erstattet hat (Vi-act. 66 S. 171) und der Beschwerdeführer am 10. Oktober 2016 einen Strafbefehl wegen gewerbsmässigen Betrugs im Sinne von Art. 146 Abs. 1 Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB, SR 311.0) vom 21. Dezember 1937 i.V.m. Art. 146 Abs. 2 StGB erhielt (Bf-act. 4), suchte er einen Anwalt auf.