I. Am 27. September 2017 lässt A.______ rechtzeitig Beschwerde beim Verwaltungsgericht Schwyz erheben mit den Anträgen: 1. Der angefochtene Einspracheentscheid der Unia Arbeitslosenkasse vom 19. September 2017 sei dahingehend abzuändern, dass auf eine Rückforderung in der Höhe von Fr. 9'447.75 verzichtet wird. 2. Die Unia Arbeitslosenkasse sei zu verpflichten, dem Beschwerdeführer die bereits bezahlten Fr. 9'447.75 rückzuvergüten.