F. Mit einem als 'Einspracheentscheid' betitelten Entscheid vom 20. März 2017 (Vi-act. 26 S. 97; Betreff: Wiedererwägungsgesuch - Teilweise Gutheissung) trat die Unia auf das Wiedererwägungsgesuch vom 9. Januar 2017 ein und hiess es teilweise gut, indem der ursprüngliche Rückforderungsbetrag von Fr. 12'632.10 neu auf Fr. 9'447.75 reduziert wurde (Vi-act. 27 S. 102). Im Zuge des Einspracheverfahrens habe man den genauen Verdienst in den Monaten Juli 2013 bis Oktober 2013 geprüft und neu abgerechnet. Die Nachzahlungen seien direkt mit der offenen Rückforderung verrechnet worden. Diese verringere sich aufgrund der neu angerechneten Zwischenverdienste auf Fr. 9'447.75.