Neben seiner Tätigkeit bei der B.______ AG arbeitete A.______ seit dem 1. Januar 2013 in einem Nebenerwerb als Tankstellen-Shop-Mitarbeiter für die C.______ AG respektive bei deren Tankstelle in _______ im Kanton Zug. Diese Tankstelle wurde seit 2012 von verschiedenen Gesellschaften geführt (______, ______, ______ ______). B. Am 29. April 2013 wurde A.______ durch das RAV Lachen zur Arbeitsvermittlung mit Eintritt per 1. Juli 2013 angemeldet. Am 1. Juli 2013 stellte er bei der Unia Arbeitslosenkasse (kurz: Unia) den Antrag auf Arbeitslosenentschädigung per 1. Juli 2013 (Vi-act. 164 S. 350).