Aus unternehmerischer Sicht wäre es geradezu unverantwortlich, die Funktion des Haltens von Immobilien und von TU-Tätigkeiten in derselben juristischen Person zu vereinigen, sei dies doch mit gravierenden haftungstechnischen Risiken verbunden. Aus diesen Gründen hätten sich heute viele im Baubereich tätige Konzerne rechtlich ähnlich strukturiert (vgl. Stellungnahme, S. 10 Rz. 33). Dass keine Gewinnverschiebung vorliege, sei bereits nachgewiesen worden (vgl. Stellungnahme, S. 10 Rz. 34).