3.1 Für dasselbe Ergebnis spricht im Übrigen auch die Prüfung des gesamten Sachverhalts unter dem Aspekt der Steuerumgehung. In Missbrauchsfällen (bei "künstlichen" Strukturen) wird auch im Bereich "Transfer Pricing" (Verrechnungspreise) eine Umqualifizierung der Transaktion als zulässig erachtet. Werden die vertraglichen Vereinbarungen als fremdunüblich (respektive missbräuchlich) qualifiziert, kann eine Recharakterisierung in eine oder mehrere alternative Transaktionen erfolgen, für die sodann ein Fremdvergleichspreis zu bestimmen ist.