und Risiken ohnehin als fraglich erscheinen, ob zusätzlich zu einem Baumanagementhonorar überhaupt noch eine Risikoentschädigung berücksichtigt werden kann. Eine über die angefallenen Garantiearbeiten hinaus zu berücksichtigende Risikoentschädigung GU/TU erscheint aufgrund der effektiven Aufteilung der