Fr. 386'515.-- : Erwerbspreis Grundstück Fr. 2'250'300.-- = 17.2%), greift offensichtlich zu kurz. Wie vorangehend ausgeführt wurde, ist es nicht so, dass sich bei der Beschwerdeführerin das Risiko auf die Beschaffung des Grundstücks und eine allfällige Weiterveräusserung beschränkt hätte. Die so berechnete Rendite auf dem Kaufpreis für das Grundstück enthält keine (angemessene) Entschädigung für die mit dem Verkauf der StWEG-Einheiten von der Beschwerdeführerin aufgrund der vertraglichen Grundlagen insgesamt übernommenen (weitergehenden) Funktionen und Risiken.