2.4 Gleichzeitig gelingt es der Beschwerdeführerin unter den gegebenen Umständen auch nicht aufzuzeigen, dass mit dem in der Grundstückgewinnsteuererklärung (GGSt-Erklärung) deklarierten steuerpflichtigen Grundstückgewinn (Fr. 386'515.--) eine "risikogerechte" Rendite respektive ein angemessener Gewinn durch den Verkauf der StWEG-Einheiten erzielt werden konnte. Die Argumentation der Beschwerdeführerin, dass in den rund zwei Jahren, während denen sie die Liegenschaft hielt, basierend auf dem Kaufpreis für das Grundstück (Fr. 2'250'300.--) eine fast risikolose (Gesamt-) Rendite von rund 17.2% realisiert werden konnte (Gewinn gemäss eingereichter GGSt-Steuererklärung