__ AG im vorliegenden Fall nicht mit derjenigen in den beigebrachten Transaktionen vergleichen. Die für die beigebrachten Transaktionen 10 ermittelten Bruttogewinnmargen können daher vorweg nicht für die Bestimmung bzw. Überprüfung der Verrechnungspreise im vorliegenden Fall herangezogen werden (und zwar ungeachtet der Überprüfbarkeit der korrekten Ermittlung der Bruttogewinnmargen, bzw. für eine Analyse auf Ebene des Bruttogewinns implizit vorausgesetzten einheitlichen Behandlung der Kosten bzw. identischen Bestimmung der Kostenkomponenten).