Hierzu gilt es insbesondere zu beachten, dass bei sämtlichen beigebrachten Vergleichstransaktionen jeweils von der Käuferschaft zwei separate Verträge abgeschlossen wurden, nämlich einerseits ein Land-Kaufvertrag mit dem Grundstückeigentümer (Landverkäufer) zum Erwerb des (Bau-)Grundstücks und andererseits ein TU-/GU-Vertrag (Werkvertrag) mit der B.________ AG zur Erstellung des Bauwerks.