2.1 Im schweizerischen nationalen Recht gibt es keine spezifischen Verrechnungspreisvorschriften und -dokumentationspflichten. Massgebend zur Bestimmung von Verrechnungspreisen zwischen verbundenen Unternehmen ist die Praxis zu geldwerten Leistungen (vgl. dazu etwa: Raoul Stocker/Christoph Studer, Bestimmung von Verrechnungspreisen – Ausgewählte Aspekte der schweizerischen Praxis, in: Der Schweizer Treuhänder 2009, S. 386 ff.; Peter Brülisauer/Oliver Krummenacher, in: Zweifel/Beusch [Hrsg.], Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht, Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden [StHG], 3. Aufl. 2017, N 227 ff.