7 Dementsprechend ist der aufgrund des Totalunternehmervertrags (TU-Vertrags) zwischen der Beschwerdeführerin (als "BAUHERR") und der B.________ AG (als "TOTALUNTERNEHMER") vereinbarte Pauschalpreis für die Planung, Projektierung und schlüsselfertige Erstellung des Bauwerks (Überbauung "L.________") einer näheren Prüfung zu unterziehen.