4 20. Dezember 2011 im Betrag von Fr. 17.2 Mio. (resp. Fr. 17'603'712 inkl. Mehrpreise gemäss GGSt-Erklärung vom 12.09.2014) werde nicht anerkannt, da dieser Drittbedingungen nicht standhalte. Es werde ein GU-Honorar ohne Präjudiz mit 2.5% angerechnet (Leistungen einer beherrschten Generalunternehmerin würden als Eigenleistungen gelten und seien detailliert auszuweisen). Weitere Abzüge würden infolge Steuerumgehung nicht anerkannt.