C. Mit insgesamt 20 separaten Verfügungen vom 26. Februar 2015 (Versand: 3.3.2015) berechnete die Veranlagungsbehörde abweichend von der Grundstückgewinnsteuererklärung (GGSt-Erklärung) einen Grundstückgewinn von Total Fr. 1‘975‘342.-- und auferlegte der A.________ AG Grundstückgewinnsteuern im Gesamtbetrage von Fr. 642‘426.-- (vgl. Akten des Veranlagungsverfahrens: Unterlagen StWEG-Einheiten act. 1-329; Akten des Einspracheverfahrens act. 88 ff.). Zur Begründung der Korrektur(en) wurde angeführt (vgl. insb. Akten des Veranlagungsverfahrens: Unterlagen StWEG-Einheiten act. 1; Akten des Einspracheverfahrens act. 90), der Totalunternehmervertrag (TU-Vertrag) vom