5. Zustellung an: - den Rechtsvertreter des Beschwerdeführers (2/R) - die Vorinstanz (R) - und das Bundesamt für Gesundheit, BAG, 3003 Bern (A). Schwyz, 20. Februar 2018 Im Namen des Verwaltungsgerichts Der Vizepräsident: Der Gerichtsschreiber: