6.2.3 Als durchaus nachvollziehbar betrachtet das Gericht die Schlussfolgerung der Literaturrecherche des BAG zum Thema "Langzeituntersuchungen zur Befindlichkeit von Personen nach einer Geschlechtsumwandlung" (Bf-act. 11), wonach die Zufriedenheit der Betroffenen umso grösser ist, je besser das medizinische Resultat der geschlechtsangleichenden Operation gelungen ist. Garcia et al. halten dabei auch fest, die geschlechtsangleichende Operation sei nicht Endpunkt einer Transition. TransPersonen seien zeitlebens auf medizinische Nachsorge angewiesen.