6 eingeholt. Der in der Schweiz auf dem Gebiet der Transsexualität führende Gynäkologe Dr.med. F.________ habe ihm von einer Operation in der Schweiz abgeraten. Sein Operateur der Wahl sei Dr.med. E.________ in H.________ (D), der einen für diese Eingriffe unerlässlichen Erfahrungsschatz mitbringe. Im Gesuch vom 27. Februar 2017 orientiert der Beschwerdeführer über die in H.________ (D) durchgeführte erste Operation und er ersucht erneut um Kostenübernahme für diese und noch anstehende Eingriffe, die ebenso Dr.med. E.________ vornehmen soll (Vi-act. 6 und 16).