Schliesslich weist das BAG die Krankenversicherer auf ihre Pflicht hin, gestützt auf Art. 43 ATSG die notwendigen Abklärungen betreffend Leistungspflicht vorzunehmen (Schreiben BAG vom 6.4.2008). 4. Im Kostenübernahmegesuch vom 23. Februar 2016 führt der Beschwerdeführer aus, Phalloplastiken würden in der Schweiz, wie auch im Ausland, konkret in Deutschland durchgeführt. Er habe sich verschiedene Expertenmeinungen