3.4 Die in Art. 36 Abs. 1 KVV vorgesehene Liste von Leistungen, die zulasten der OKP im Ausland bezogen werden können, hat das EDI bislang nicht erstellt (vgl. Erw. 3.1). Es begründet dies namentlich mit der ständigen Entwicklung der Medizin, was eine Listenerstellung verunmögliche (Schreiben BAG vom 6.4.2008). Anstelle hat es in einem Rundschreiben an die KVG-Versicherer und deren Rückversicherer ein Verfahren für die Klärung der Leistungspflicht bei medizinischen Behandlungen im Ausland festgelegt. Dem entsprechend hat der den Patienten behandelnde Arzt dem Vertrauensarzt der Versicherung die medizinischen Unterlagen zuzustellen.