3.3 Vom Territorialitätsgrundsatz abzuweichen rechtfertigen somit nur schwerwiegende Lücken im Behandlungsangebot ("Versorgungslücken"). Dabei handelt es sich in der Regel um Behandlungen, die hoch spezialisierte Techniken verlangen oder um seltene Krankheiten, für welche die Schweiz nicht über eine genügende diagnostische oder therapeutische Erfahrung verfügt (Eugster, SBVR- Soziale Sicherheit, 2. Aufl. 2007, Krankenversicherung, S. 562 N. 482). Wenn