J. Am 9. Oktober 2017 unterbreitete das Gericht dem Bundesamt für Statistik die Frage nach der Anzahl in der Schweiz durchgeführter Geschlechtsumwandlungen Frau-zu-Mann inkl. Penisaufbau, welche vom Bundesamt für Statistik am 21. Dezember 2017 beantwortet wurde. Die Antwort wurde den Parteien am 22. Dezember 2017 zugestellt, wozu der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 29. Januar 2018 Stellung nahm. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: