I. Mit Vernehmlassung vom 12. September 2017 beantragt B.________ AG die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beschwerdeführers. Am 19. September 2017 reicht der Beschwerdeführer eine Stellungnahme zur beschwerdegegnerischen Vernehmlassung ein. Mit Schreiben vom 25. September 2017 fordert der instruierende Richter die Vorinstanz auf, aktenkundige, aber dem Gericht nicht zugestellte Akten einzureichen. Mit Eingabe vom selben Tag reicht der Beschwerdeführer dem Gericht eine weitere Unterlage ein. Am 28. September 2017 stellt B.________ AG dem Gericht die Einsprache mit Ergänzung und Beilagen zu.