Die Beschwerdegegnerin sei zu verpflichten, dem Beschwerdeführer die gesetzlich geschuldeten Leistungen zu erbringen. Inbesondere sei die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, dem Beschwerdeführer die Kosten für die in Deutschland (Fachklinik H.________ AG, Dr.med. E.________) durchgeführte Phalloplastik aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu vergüten. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beschwerdegegnerin (inkl. 8 % MWST).