3.4 Auf dem Anmeldeformular führt der Beschwerdeführer aus, er sei aus dem Kanton Bern zugezogen. Dort müsse man nie einen Antrag ausfüllen, die Prämienverbilligung werde direkt von den Steuern berechnet. Auch im Kanton Wallis sei es so. Daher erfolge die Anmeldung verspätet. Zudem erwähnt er, es wäre hilfreich, wenn man z.B. bei einem Neuzuzug informiert oder gefragt würde, wenn man sich anmelden gehe (Vi-act. 1). In der Verwaltungsgerichtsbeschwerde ergänzt der Beschwerdeführer, es sei nicht korrekt, wenn man beim Zuzug zwar eine Steuerabrechnung erhalte, aber nicht auf die Anmeldepflicht betreffend Prämienverbilligung hingewiesen werde.