3.2 Der Beschwerdeführer ersucht in seiner Eingabe, dass seine Anmeldung trotz des Fristversäumnisses zu genehmigen sei. Sinngemäss macht er damit geltend, die Vorinstanz hätte ihm die Frist zur Einreichung der Anmeldung zum Bezug von Prämienverbilligungen wiederherstellen müssen.